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   SG Marburg, 29.03.2006 - S 12 KA 599/05   

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https://dejure.org/2006,10733
SG Marburg, 29.03.2006 - S 12 KA 599/05 (https://dejure.org/2006,10733)
SG Marburg, Entscheidung vom 29.03.2006 - S 12 KA 599/05 (https://dejure.org/2006,10733)
SG Marburg, Entscheidung vom 29. März 2006 - S 12 KA 599/05 (https://dejure.org/2006,10733)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Vertragsarztangelegenheiten

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 73 Abs 2 SGB 5, § 75 Abs 1 S 2 SGB 5, § 31 SGB 10
    Vertragsärztliche Versorgung - Abmahnung wegen Verfehlung im Notdienst kein Verwaltungsakt - Ausschluss oder sofortige Suspendierung bei fehlender objektiver Eignung des Arztes zulässig

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Abmahnung und Nichteinteilung eines Frauenarztes zu Notdiensten in einem Notdienstbezirk; Persönliche Gewähr für eine ordnungsgemäße Durchführung des Notdienstes als Frauenarzt als Voraussetzung für eine diesbezügliche Einteilung; Missbilligung eines ärztlichen ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    SGB X § 31; SGB V § 73 Abs. 2 § 75 Abs. 1 S. 2
    Abmahnung wegen Verfehlung, Ausschluss oder sofortige Suspendierung vom Notdienst in der vertragsärztlichen Versorgung

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BSG, 19.10.1971 - 6 RKa 24/70

    Kassenärztlicher Bereitschaftsdienst - Geeignete Ärzte - Praxisbezogene Sachkunde

    Auszug aus SG Marburg, 29.03.2006 - S 12 KA 599/05
    Bei fehlender objektiver Eignung des Arztes für den Notfalldienst kann unbeschadet des Fortbestehens der Zulassung zur vertragsärztlichen Versorgung ein Ausschluss statthaft sein und in schweren Fällen die sofortige Suspendierung angeordnet werden (vgl. BSG v. 24.01.1974 - 6 RKa 18/73 - SozR 2200 § 368n Nr. 1, S. 2 f.; s. a. BSG v. 19.10.1971 - 6 Rka 24/70 - BSGE 33, 165, 166 = SozR Nr. 3 zu BMV-Ärzte Allg. v. 1.10.1959).

    Nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts kann bei fehlender objektiver Eignung des Arztes für den Notfalldienst unbeschadet des Fortbestehens der Zulassung zur vertragsärztlichen Versorgung ein Ausschluss statthaft sein und in schweren Fällen die sofortige Suspendierung angeordnet werden (vgl. BSG v. 24.01.1974 - 6 RKa 18/73 - SozR 2200 § 368n Nr. 1, S. 2 f.; s. a. BSG v. 19.10.1971 - 6 Rka 24/70 - BSGE 33, 165, 166 = SozR Nr. 3 zu BMV-Ärzte Allg. v. 1.10.1959).

  • BSG, 24.01.1974 - 6 RKa 18/73
    Auszug aus SG Marburg, 29.03.2006 - S 12 KA 599/05
    Bei fehlender objektiver Eignung des Arztes für den Notfalldienst kann unbeschadet des Fortbestehens der Zulassung zur vertragsärztlichen Versorgung ein Ausschluss statthaft sein und in schweren Fällen die sofortige Suspendierung angeordnet werden (vgl. BSG v. 24.01.1974 - 6 RKa 18/73 - SozR 2200 § 368n Nr. 1, S. 2 f.; s. a. BSG v. 19.10.1971 - 6 Rka 24/70 - BSGE 33, 165, 166 = SozR Nr. 3 zu BMV-Ärzte Allg. v. 1.10.1959).

    Nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts kann bei fehlender objektiver Eignung des Arztes für den Notfalldienst unbeschadet des Fortbestehens der Zulassung zur vertragsärztlichen Versorgung ein Ausschluss statthaft sein und in schweren Fällen die sofortige Suspendierung angeordnet werden (vgl. BSG v. 24.01.1974 - 6 RKa 18/73 - SozR 2200 § 368n Nr. 1, S. 2 f.; s. a. BSG v. 19.10.1971 - 6 Rka 24/70 - BSGE 33, 165, 166 = SozR Nr. 3 zu BMV-Ärzte Allg. v. 1.10.1959).

  • BSG, 10.08.1999 - B 2 U 30/98 R

    Unfallversicherungsschutz - Entsendung - Ausstrahlung - Auslandsbeschäftigung -

    Auszug aus SG Marburg, 29.03.2006 - S 12 KA 599/05
    Solche die Verwirkung auslösenden "besonderen Umstände" liegen vor, wenn der Verpflichtete infolge eines bestimmten Verhaltens des Berechtigten (Verwirkungsverhalten) darauf vertrauen durfte, dass dieser das Recht nicht mehr geltend machen werde (Vertrauensgrundlage) und der Verpflichtete tatsächlich darauf vertraut hat, dass das Recht nicht mehr ausgeübt wird (Vertrauenstatbestand) und sich infolgedessen in seinen Vorkehrungen und Maßnahmen so eingerichtet hat (Vertrauensverhalten), dass ihm durch die verspätete Durchsetzung des Rechts ein unzumutbarer Nachteil entstehen würde (vgl. BSG, Urteil vom. 10.08.1999, Az.: B 2 U 30/98 R - SozR 3-2400 § 4 Nr. 5, juris Rdnr. 31; BSG, Urteil vom v. 23.05.1989, Az.: 12 RK 23/88, USK 8964, juris Rdnr. 26, jeweils m. w. N.).
  • BSG, 23.05.1989 - 12 RK 23/88

    Anspruch der Bundesversicherungsanstalt auf nachträgliche Beiträge eines

    Auszug aus SG Marburg, 29.03.2006 - S 12 KA 599/05
    Solche die Verwirkung auslösenden "besonderen Umstände" liegen vor, wenn der Verpflichtete infolge eines bestimmten Verhaltens des Berechtigten (Verwirkungsverhalten) darauf vertrauen durfte, dass dieser das Recht nicht mehr geltend machen werde (Vertrauensgrundlage) und der Verpflichtete tatsächlich darauf vertraut hat, dass das Recht nicht mehr ausgeübt wird (Vertrauenstatbestand) und sich infolgedessen in seinen Vorkehrungen und Maßnahmen so eingerichtet hat (Vertrauensverhalten), dass ihm durch die verspätete Durchsetzung des Rechts ein unzumutbarer Nachteil entstehen würde (vgl. BSG, Urteil vom. 10.08.1999, Az.: B 2 U 30/98 R - SozR 3-2400 § 4 Nr. 5, juris Rdnr. 31; BSG, Urteil vom v. 23.05.1989, Az.: 12 RK 23/88, USK 8964, juris Rdnr. 26, jeweils m. w. N.).
  • SG Marburg, 21.02.2007 - S 12 KA 37/07

    Vertragsärztliche Versorgung - kein Anspruch auf Notdienstteilnahme in anderem

    Hiergegen erhob der Antragsteller am 12.08.2005 die Klage zum Az.: S 12 KA 599/05.

    Ferner erhob er am 19.08.2005 Feststellungsklage wegen der beiden Abmahnungen zum Az.: S 12 KA 665/05.

    Die Kammer verband mit Beschluss vom 29.03.2006 beide Verfahren zur gemeinsamen Verhandlung und Entscheidung und wies die Klagen ab (SG Marburg, Urt. v. 29. März 2006, Az.: S 12 KA 599/05 verbunden mit S 12 KA 665/05).

  • SG Marburg, 05.07.2006 - S 12 KA 712/05

    Vertragsärztliche Versorgung - ärztlicher Notdienst - Ausschluss eines Arztes bei

    Eine entsprechende Satzungsbestimmung ist grundsätzlich zulässig (vgl. SG Marburg, Urt. v. 29.03.2006 - S 12 KA 599/05 - RID 06-02-31, Berufung anhängig).

    Von daher hält die Kammer eine entsprechende Satzungsbestimmung grundsätzlich für zulässig (vgl. SG Marburg, Urt. v. 29.03.2006 -S 12 KA 599/05 - juris, Berufung anhängig).

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